Bei einer Erstberatung werden gegenüber Privatpersonen maximal 190,00 € (zzgl. MWSt) fällig.
Im außergerichtlichen Bereich ist es möglich, auch Honorarvereinbarungen zu treffen; der Anwalt rechnet dann z. B. nach einem Stundensatz oder mit einem Pauschalhonorar ab.
Sollten Sie sich anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten.
Hier besteht im außergerichtlichen Bereich die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Im gerichtlichen Verfahren können Sie Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe erhalten.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist zu prüfen, ob Ihre Versicherung eine Deckungszusage erteilt; bei einer Deckungszusage übernimmt die Versicherung die Kosten.